Pflegegeld für Senioren in Deutschland

Was sind Pflegeleistungen? 

Pflegeleistungen sind finanzielle Unterstützung für Senioren, die kontinuierliche Pflege und Unterstützung bei täglichen Aktivitäten benötigen. Dank der staatlichen Leistungen werden Senioren unterstützt, um alle Gesundheitsziele und Empfehlungen zu erreichen.

Die Bezeichnungen und die Höhe der Leistungen hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der finanziellen Situation des Trägers, der den Pflegezuschuss gewährt.

Wer kann Leistungen beantragen?

Je nach Art der Geldleistung können unterschiedliche Personen Pflegegeld beantragen. In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf das sogenannte Pflegegeld, das es in Deutschland gibt und älteren, kranken Menschen zur Verfügung steht, die oft rund um die Uhr Pflege benötigen.

Warum sind Geldleistungen wichtig?

Pflegegeld ist eine notwendige Geldleistung für ältere Menschen. Dank ihnen können Senioren durch Pflege (insbesondere Rund-um-die-Uhr-Pflege zu Hause), Pflege und Hilfe im Alltag abgedeckt werden, was den Lebenskomfort erheblich verbessert und das Funktionieren erleichtert. Ebenso wichtig ist es, die Belastung des Haushaltsbudgets zu verringern, vornehmlich für Menschen mit niedrigen Renten oder Einkommen.

Diese Leistungen sind eine wichtige Grundlage für alternde Länder wie Deutschland.

Zuständige Behörde für Pflegegeld

Zuständig für die Gewährung des Pflegegeldes ist vorwiegend die Pflegekasse, die Teil des deutschen Krankenversicherungssystems ist.

Pflegekassen werden von verschiedenen Institutionen wie Krankenkassen oder privaten Versicherern verwaltet. Antragsteller für das Pflegegeld müssen sich je nach Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) bei der jeweiligen Pflegekasse bewerben.

Förderkriterien, Vergabebedingungen und -verfahren

Förderkriterien:

  • Pflegebedürftigkeit: Eine Person, die Pflegegeld beantragt, muss eine anhaltende oder langfristige Pflegebedürftigkeit haben, die sich aus gesundheitlichen Problemen wie Behinderung, Krankheit oder Alter ergibt. Dazu muss der Grad der Pflegebedürftigkeit ermittelt werden.
  • Wohnort: Die Person muss ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und im deutschen Krankenversicherungssystem versichert sein.

Bedingungen für die Vergabe:

  • Pflegegrad: Pflegegeld wird nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit vergeben. Es gibt drei Pflegestufen: Pflegegrad 1, Pflegegrad 2 und Pflegegrad 3 und höher. Pflegegrad 1 ist die niedrigste Abhängigkeitsstufe, Pflegegrad 5 die höchste.
  • Begutachtung durch ein unabhängiges Expertenteam: Um Pflegegeld zu erhalten, ist es notwendig, eine Begutachtung durch ein unabhängiges Expertenteam durchzuführen, das den Pflegegrad der pflegebedürftigen Person feststellt. Es obliegt dem Team, über die Vergabe des entsprechenden Pflegegrads zu entscheiden.
  • Betreuungsvertrag: Eine Person, die ein Pflegegeld beantragt, muss einen Betreuungsvertrag mit der Person oder Einrichtung haben, die die Pflege übernimmt.
  • Regelmäßige Bestandsaktualisierung: Die Erfassung des Pflegegrads wird regelmäßig aktualisiert, um den Pflegegrad an den veränderten Pflegebedarf anzupassen.

Zu beachten ist auch, dass es je nach Situation des Pflegebedürftigen und seiner Betreuer unterschiedliche Arten von Pflegegeld gibt. Daher ist es ratsam, sich bei Ihrer Krankenkasse oder der für das Pflegegeld zuständigen Behörde in Deutschland zu erkundigen, um genaue Informationen und Hilfestellungen bei der Antragstellung zu erhalten.

Höhe der Leistungen 

Die Höhe des Pflegegeldes in Deutschland hängt von vielen Faktoren ab, wie dem Pflegegrad der pflegebedürftigen Person, ihrem Gesundheitszustand und ihrem Pflegegrad. Pflegegeld ist eine Leistung für pflegebedürftige Personen, die sich in einem Pflege- oder Langzeitpflegezustand befinden.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Pflegegeld in Deutschland auf Basis des aktuellen Wissensstandes:

Pflegegeld für Erwachsene:

  • Pflegestufe I: etwa 316 € pro Monat.
  • Pflegestufe II: ca. 545 € pro Monat.
  • Pflegestufe III: ca. 728 € pro Monat.

Pflegegeld für Kinder:

  • Pflegestufe I: etwa 316 € pro Monat.
  • Pflegestufe II: ca. 545 € pro Monat.
  • Pflegestufe III: ca. 728 € pro Monat.

Seit Januar 2017 gibt es in Deutschland ein neues Pflegestärkungsgesetz II-PSG II, das die bestehenden Pflegestufen durch die neuen Pflegegrade ersetzt hat. Das neue System zielt darauf ab, den Pflegebedarf jedes Einzelnen anhand komplexer Kriterien individueller zu ermitteln.

Vergleich der Vorteile im Vergleich zu anderen Ländern 

Der Vergleich von Pflegeleistungen zwischen den Ländern kann aufgrund von Unterschieden in den Gesundheits- und Sozialsystemen sowie bei den Lebenshaltungskosten kompliziert sein. In einigen Ländern können die Pflegeleistungen höher sein als in anderen, aber gleichzeitig können die Lebenshaltungskosten höher sein.

Zusammenfassung 

Wie Sie sehen, unterstützt Deutschland als Land Senioren sehr stark. Es ist wichtig, dass sie das Leistungssystem kontinuierlich ändern und erweitern, damit es so gut wie möglich ist und den Anforderungen aller Akteure entspricht. Um über alle Neuigkeiten auf dem Laufenden zu bleiben, ist es am besten, die entsprechende Institution zu konsultieren und eventuelle Zweifel mit dem Senior und der Familie zu besprechen.  Zum Schluss noch als Kuriosität: Deutschland plant, Anfang 2024 alle Pflegeleistungen um 5 % zu erhöhen, was durch viele Informationen auf der offiziellen Website der Pflegekasse bestätigt wird.

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